RED II

Ziel der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II,  2018/2001) ist die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport bis zum Jahr 2030. Das Biomasse-Kraftwerk hat ein entsprechendes System zur Dokumentation dass die im BKF energetisch verwerteten Biomasseabfälle nachhaltig sind. Dies wird durch ein Audit (Prüfung vor Ort) durch eine Überwachungsorganisation regelmäßig geprüft.

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