RED II
Ziel der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II, 2018/2001) ist die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport bis zum Jahr 2030. Das Biomasse-Kraftwerk hat ein entsprechendes System zur Dokumentation dass die im BKF energetisch verwerteten Biomasseabfälle nachhaltig sind. Dies wird durch ein Audit (Prüfung vor Ort) durch eine Überwachungsorganisation regelmäßig geprüft.